Alle Vorschriften: EBPG
§ 14 Anpassung von Rechtsverordnungen
§ 15 Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer Kraft.
§ 15 Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer Kraft.
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