(2) Die Richtlinie 2001/29/EG wird wie folgt geändert:
- a. Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
- b. Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
- c. c)In Artikel 12 Absatz 4 werden folgende Buchstaben angefügt:
- e) Prüfung der Auswirkungen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790 auf den Binnenmarkt und Benennung etwaiger Schwierigkeiten bei der Umsetzung;
- f) Erleichterung des Informationsaustauschs über einschlägige Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie über die praktische Anwendung der von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790 ergriffenen Maßnahmen;
- g) Behandlung von sonstigen Fragen aus der Anwendung der Richtlinie (EU) 2019/790.