(1) Bei der Durchführung eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der darin besteht, von einem Nutzer bereitgestellte Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln oder Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln, haftet der Diensteanbieter nicht für die übermittelten oder abgerufenen Informationen, sofern er
- a. die Übermittlung nicht veranlasst,
- b. den Adressaten der übermittelten Informationen nicht auswählt und
- c. die übermittelten Informationen nicht auswählt oder verändert.