(3) Die in Absatz 2 genannte Bewertung erstreckt sich auf
- a. IKT-Anforderungen, um insbesondere die Sicherheit, Verfügbarkeit, Kontinuität, Skalierbarkeit und Qualität der Dienste zu gewährleisten, die der kritische IKT-Drittdienstleister für Finanzunternehmen erbringt, sowie die Fähigkeit, jederzeit hohe Standards in Bezug auf Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit der Daten aufrechtzuerhalten;
- b. die physische Sicherheit, die zur Gewährleistung der IKT-Sicherheit beiträgt, darunter auch die Sicherheit von Räumlichkeiten, Einrichtungen und Datenzentren;
- c. Risikomanagementprozesse, einschließlich Strategien für IKT-Risikomanagement, IKT-Geschäftsfortführungsleitlinie und IKT-Reaktions- und Wiederherstellungsplänen;
- d. Governance-Regelungen, einschließlich einer Organisationsstruktur mit klaren, transparenten und kohärenten Zuständigkeits- und Rechenschaftspflichten, die ein wirksames IKT-Risikomanagement ermöglichen;
- e. die Ermittlung, Überwachung und unverzügliche Meldung wesentlicher IKT-bezogener Vorfälle an die Finanzunternehmen sowie den Umgang mit und die Lösung dieser Vorfälle, insbesondere Cyberangriffe;
- f. Mechanismen für Datenübertragbarkeit, Übertragbarkeit von Anwendungen und Interoperabilität, die eine wirksame Wahrnehmung von Kündigungsrechten durch die Finanzunternehmen gewährleisten;
- g. Tests von IKT-Systemen, Infrastrukturen und Kontrollen;
- h. IKT-Audits;
- i. die Übernahme einschlägiger nationaler und internationaler Normen, die auf die Erbringung der IKT-Dienstleistungen für Finanzunternehmen anwendbar sind.