(1) Dieses Kapitel gilt für Daten, die sich im Besitz öffentlicher Stellen befinden und aus folgenden Gründen geschützt sind:
- a. geschäftliche Geheimhaltung, einschließlich Betriebsgeheimnissen, Berufsgeheimnissen, Unternehmensgeheimnissen;
- b. statistische Geheimhaltung,
- c. der Schutz geistigen Eigentums Dritter oder
- d. der Schutz personenbezogener Daten, soweit diese Daten nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2019/1024 fallen.