Artikel 506c
Kreditrisiko — Wechselwirkungen zwischen Verringerungen des harten Kernkapitals und Kreditrisikoparametern
Bis zum 31. Dezember 2026 erstattet die EBA der Kommission Bericht über die Kohärenz zwischen der aktuellen Messung des Kreditrisikos und den einzelnen Kreditrisikoparametern sowie über die Behandlung etwaiger Anpassungen für die Zwecke der IRB-Shortfall- oder IRB-Excess-Berechnung nach Artikel 159 und über deren Kohärenz mit der Ermittlung des Risikopositionswert gemäß Artikel 166 und mit der Schätzung der LGD.