Bis zum 28. Juni 2022 legt die EBA der Kommission einen Bericht über die Beträge von Positionen in Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten und deren Verteilung auf die Institute, die als G-SRI oder A-SRI eingestuft werden, sowie über die potenziellen Hindernisse für die Abwicklung und das Risiko einer Ansteckung in Bezug auf diese Positionen vor.