Artikel 494b Bestandsschutz für Eigenmittelinstrumente und Instrumente berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten

Abweichend von den Artikeln 51 und 52 gelten Instrumente, die vor dem 27. Juni 2019 begeben werden, spätestens bis zum 28. Juni 2025 als Instrumente des …