(3) Der in Absatz 2 genannte Anteil ist abhängig von der angenommenen Liquidität des jeweiligen Risikofaktortyps gemäß folgender Formel:RWkWert des Risikofaktors kminRWσLHrisk class10 ; 100 %dabei gilt:
- •. RWk = das Risikogewicht für einen bestimmten Vega-Risikofaktor k;
- •. RWσ wird auf 55 % festgesetzt; und
- •. LHrisk class entspricht dem regulierungsrechtlichen Liquiditätshorizont, der bei der Bestimmung jedes Vega-Risikofaktors k vorgegeben wird. LHrisk class wird gemäß folgender Tabelle bestimmt: