Artikel 325ad
Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko des alternativen Korrelationshandelsportfolios
(1) JTD-Nettobeträge werden mit Folgendem multipliziert:
a.bei nicht tranchierten Produkten mit den Ausfallrisikogewichten entsprechend ihrer Bonität nach Maßgabe des Artikels 325y Absätze 1 und 2;
b.bei tranchierten Produkten mit den in Artikel 325aa Absatz 1 genannten Ausfallrisikogewichten.
(2) Risikogewichtete JTD-Nettobeträge werden Unterklassen zugewiesen, die einem Index entsprechen.
(3) Gewichtete JTD-Nettobeträge werden innerhalb jeder Unterklasse nach folgender Formel berechnet:
•.
(4) Institute berechnen die Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko des alternativen Korrelationshandelsportfolios nach folgender Formel:dabei gilt:DRCACTPdie Eigenmittelanforderung für das Ausfallrisiko des alternativen Korrelationshandelsportfolios; undDRCbdie Eigenmittelanforderung für das Ausfallrisiko für die Unterklasse b.