(3) Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen Folgendes präzisiert wird:
- a. die Formeln, die Institute gemäß internationalen regulatorischen Entwicklungen zur Berechnung des Aufsichtsdeltas von Kauf- und Verkaufsoptionen der Kategorien Zinsrisiko oder Warenpositionsrisiko verwenden, unter Berücksichtigung von Marktbedingungen mit möglicherweise negativen Zinssätzen oder Warenpreisen und einer für diese Formeln angemessenen aufsichtlichen Volatilität;
- b. die Methode, um zu bestimmen, ob es sich bei einem Geschäft um eine Kauf- oder Verkaufsposition im primären Risikofaktor oder im wesentlichsten Risikofaktor in der bestimmten Risikokategorie für Geschäfte nach Artikelo277 Absatz 3 handelt.