Artikel 27 Zu den Posten des harten Kernkapitals zählende Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften, Sparkassen und ähnlichen Instituten

Posten des harten Kernkapitals umfassen alle von einem Institut gemäß seiner Satzung begebenen Kapitalinstrumente, vorausgesetzt a)das Institut hat eine …