(9) Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards zur weiteren Präzisierung der Bedingungen aus, nach denen die Institute Kirb für die Pools zugrunde liegender Risikopositionen gemäß Absatz 4 berechnen können, insbesondere mit Blick auf
- a. die internen Kreditvergabevorschriften und Modelle für die Berechnung von Kirb für Verbriefungen;
- b. die Einbeziehung verschiedener Risikofaktoren im Zusammenhang mit dem Pool zugrunde liegender Risikopositionen und — bei Nichtverfügbarkeit ausreichender genauer oder zuverlässiger Daten zu diesem Pool — die Einbeziehung von Näherungswerten zwecks PD- und LGD-Schätzungen; und
- c. die Anforderungen in Bezug auf Sorgfaltspflichten bei der Überwachung der Tätigkeit und des Geschäftsgebarens der Verkäufer von Forderungen oder anderer Originatoren.