(2) In Bezug auf Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und Zentralbanken, Risikopositionen gegenüber regionalen und lokalen Gebietskörperschaften oder Behörden und öffentlichen Stellen, Risikopositionen gegenüber Instituten und Risikopositionen gegenüber Unternehmen erfassen und speichern Institute Folgendes:
- a. die lückenlose Beurteilungshistorie der Schuldner und anerkannten Garantiegeber,
- b. die Vergabedaten der Beurteilungen,
- c. die zur Ableitung der Beurteilungen herangezogenen wichtigsten Daten und Methodik,
- d. den Namen der für die Zuordnung der Beurteilungen verantwortlichen Person,
- e. die ausgefallenen Schuldner und Risikopositionen,
- f. den Zeitpunkt und die Umstände dieser Ausfälle,
- g. Daten zu den Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD) und den tatsächlichen Ausfallraten, die mit den Ratingstufen und der Ratingmigration verbunden sind.