(2) Der in Absatz 1 genannte Antrag auf Registrierung muss die folgenden Angaben enthalten, die bei der Registrierung in das CBAM-Register aufgenommen werden:
- a. Name, Anschrift, nationale Registrierungsnummer des Unternehmens bzw. der Tätigkeit und Kontaktdaten des Betreibers sowie gegebenenfalls seiner beherrschenden Einheiten, einschließlich der Muttergesellschaft dieses Betreibers, zusammen mit den Belegen;
- b. den Standort jeder Anlage, einschließlich der vollständigen Anschrift und der geografischen Längen- und Breitengradkoordinaten mit sechs Dezimalstellen;
- c. die Hauptgeschäftstätigkeit der Anlage.