(1) Fremdmittel sind
- 1. Darlehen,
- 2. gestundete Restkaufgelder,
- 3. gestundete öffentliche Lasten des Baugrundstücks außer der Hypothekengewinnabgabe,
- 4. kapitalisierte Beträge wiederkehrender Leistungen, namentlich von Rentenschulden,
- 5. Mietvorauszahlungen,
die zur Deckung der Gesamtkosten dienen.