Alle Vorschriften: BRHG
§ 23 Berlin-Klausel
§ 24 Inkrafttreten, Aufhebung bestehender Vorschriften
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 24 Inkrafttreten, Aufhebung bestehender Vorschriften
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2)
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