Alle Vorschriften: BNV
§ 13 Festsetzung des Entgelts
§ 15 (weggefallen)
§ 14 Geltung für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
Diese Verordnung gilt für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit entsprechend.
§ 14 Geltung für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
Diese Verordnung gilt für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit entsprechend.
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