§ 37n Zahlungen und Konformitätsnachweise nach der Verordnung (EU) 2023/1805; Zuständigkeit des Umweltbundesamtes

Das Umweltbundesamt setzt die in Artikel 23 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1805 vorgesehenen Zahlungen gegen das jeweilige Schifffahrtsunternehmen …