(1) 1Bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher vor Abschluss des Vertrages kostenfrei auf einem dauerhaften Datenträger angemessene Erläuterungen zur Verfügung zu stellen, damit der Verbraucher in die Lage versetzt wird zu beurteilen, ob der angebotene Vertrag und die Nebenleistungen seinen Bedürfnissen und seiner finanziellen Situation entsprechen.
2Hierzu hat der Unternehmer
- 1. die erforderlichen vorvertraglichen Informationen zu übermitteln,
- 2. die Hauptmerkmale des angebotenen Vertrags, einschließlich möglicher Nebenleistungen, zu erläutern sowie
- 3. auf die besonderen Folgen hinzuweisen, die sich aus dem angebotenen Vertrag für den Verbraucher ergeben können, gegebenenfalls einschließlich der Folgen bei Zahlungsausfall und Zahlungsverzug.
3Bei einem Telefongespräch findet § 1 Absatz 3 entsprechende Anwendung.