§ 229§3 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts vom 19. Juni 2001

Auf ein am 1. September 2001 bestehendes Mietverhältnis oder Pachtverhältnis sind im Falle einer vor dem 1. September 2001 zugegangenen Kündigung § 554 …