Alle Vorschriften: BGB
§ 897 Kosten der Berichtigung
§ 899 Eintragung eines Widerspruchs
§ 898 Unverjährbarkeit der Berichtigungsansprüche
Die in den §§ 894 bis 896 bestimmten Ansprüche unterliegen nicht der Verjährung.
Lege Lata
§ 898 Unverjährbarkeit der Berichtigungsansprüche
Kommentar [Extern]
Die in den
§§ 894 bis 896
bestimmten Ansprüche unterliegen nicht der Verjährung.
Lege Lata
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