Alle Vorschriften: BGB
§ 757 Gewährleistung bei Zuteilung an einen Teilhaber
§ 759 Dauer und Betrag der Rente
§ 758 Unverjährbarkeit des Aufhebungsanspruchs
Der Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft unterliegt nicht der Verjährung.
Lege Lata
§ 758 Unverjährbarkeit des Aufhebungsanspruchs
Kommentar [Extern]
Der Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft unterliegt nicht der Verjährung.
Lege Lata
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