(1) Folgende Gründe führen zum Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft, sofern der Gesellschaftsvertrag für diese Fälle nicht die Auflösung der Gesellschaft vorsieht:
- 1. Tod des Gesellschafters;
- 2. Kündigung der Mitgliedschaft durch den Gesellschafter;
- 3. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters;
- 4. Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters;
- 5. Ausschließung des Gesellschafters aus wichtigem Grund.