§ 675m Pflichten des Zahlungsdienstleisters in Bezug auf Zahlungsinstrumente; Risiko der Versendung

Der Zahlungsdienstleister, der ein Zahlungsinstrument ausgibt, ist verpflichtet, unbeschadet der Pflichten des Zahlungsdienstnutzers gemäß § 675l Absatz 1 …