Alle Vorschriften: BGB
§ 650g Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme; Schlussrechnung
§ 650i Verbraucherbauvertrag
§ 650h Schriftform der Kündigung
Die Kündigung des Bauvertrags bedarf der schriftlichen Form.
Lege Lata
§ 650h Schriftform der Kündigung
Kommentar [Extern]
Die Kündigung des Bauvertrags bedarf der schriftlichen Form.
Lege Lata
·