Alle Vorschriften: BGB
§ 55a Elektronisches Vereinsregister
§ 57 Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung
§ 56 Mindestmitgliederzahl des Vereins
Die Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt.
Lege Lata
§ 56 Mindestmitgliederzahl des Vereins
Kommentar [Extern]
Die Eintragung soll nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens sieben beträgt.
Lege Lata
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