Alle Vorschriften: BGB
§ 333 Zurückweisung des Rechts durch den Dritten
§ 335 Forderungsrecht des Versprechensempfängers
§ 334 Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Dritten
Einwendungen aus dem Vertrag stehen dem Versprechenden auch gegenüber dem Dritten zu.
Lege Lata
§ 334 Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Dritten
Kommentar [Extern]
Einwendungen aus dem Vertrag stehen dem Versprechenden auch gegenüber dem Dritten zu.
Lege Lata
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