Alle Vorschriften: BGB
§ 305a Einbeziehung in besonderen Fällen
§ 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
§ 305b Vorrang der Individualabrede
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Lege Lata
§ 305b Vorrang der Individualabrede
Kommentar [Extern]
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Lege Lata
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