Alle Vorschriften: BGB
§ 2271 Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen
§ 2273 (weggefallen)
§ 2272 Rücknahme aus amtlicher Verwahrung
Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.
Lege Lata
§ 2272 Rücknahme aus amtlicher Verwahrung
Kommentar [Extern]
Ein gemeinschaftliches Testament kann nach § 2256 nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden.
Lege Lata
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