Alle Vorschriften: BGB
§ 2098 Wechselseitige Einsetzung als Ersatzerben
§ 2100 Nacherbe
§ 2099 Ersatzerbe und Anwachsung
Das Recht des Ersatzerben geht dem Anwachsungsrecht vor.
Lege Lata
§ 2099 Ersatzerbe und Anwachsung
Kommentar [Extern]
Das Recht des Ersatzerben geht dem Anwachsungsrecht vor.
Lege Lata
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