Alle Vorschriften: BGB
§ 1868 Entlassung des Betreuers
§ 1870 Ende der Betreuung
§ 1869 Bestellung eines neuen Betreuers
Mit der Entlassung des Betreuers oder nach dessen Tod ist ein neuer Betreuer zu bestellen.
Lege Lata
§ 1869 Bestellung eines neuen Betreuers
Kommentar [Extern]
Mit der Entlassung des Betreuers oder nach dessen Tod ist ein neuer Betreuer zu bestellen.
Lege Lata
·