Alle Vorschriften: BGB
§ 1822 Auskunftspflicht gegenüber nahestehenden Angehörigen
§ 1824 Ausschluss der Vertretungsmacht
§ 1823 Vertretungsmacht des Betreuers
In seinem Aufgabenkreis kann der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Lege Lata
§ 1823 Vertretungsmacht des Betreuers
Kommentar [Extern]
In seinem Aufgabenkreis kann der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Lege Lata
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