Alle Vorschriften: BGB
§ 1758 Offenbarungs- und Ausforschungsverbot
§ 1760 Aufhebung wegen fehlender Erklärungen
§ 1759 Aufhebung des Annahmeverhältnisses
Das Annahmeverhältnis kann nur in den Fällen der §§ 1760, 1763 aufgehoben werden.
Lege Lata
§ 1759 Aufhebung des Annahmeverhältnisses
Kommentar [Extern]
Das Annahmeverhältnis kann nur in den Fällen der §§ 1760, 1763 aufgehoben werden.
Lege Lata
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