Alle Vorschriften: BGB
§ 1600d Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
§ 1602 Bedürftigkeit
§ 1601 Unterhaltsverpflichtete
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
Lege Lata
§ 1601 Unterhaltsverpflichtete
Kommentar [Extern]
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
Lege Lata
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