Alle Vorschriften: BGB
§ 1372 Zugewinnausgleich in anderen Fällen
§ 1374 Anfangsvermögen
§ 1373 Zugewinn
Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.
Lege Lata
§ 1373 Zugewinn
Kommentar [Extern]
Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.
Lege Lata
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