Alle Vorschriften: BGB
§ 2 Eintritt der Volljährigkeit
§ 1 Beginn der Rechtsfähigkeit
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Lege Lata
§ 1 Beginn der Rechtsfähigkeit
Kommentar [Extern]
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Lege Lata
·