(1) Liegenschaftszinssätze sind die Zinssätze, mit denen der Wert von Grundstücken abhängig von der Grundstücksart durchschnittlich und marktüblich verzinst wird. Bei der Bewertung bebauter Grundstücke gelten die folgenden Zinssätze:
- 1. 2,5 Prozent für Ein- und Zweifamilienhäuser,
- 2. 3,0 Prozent für Wohnungseigentum,
- 3. 4,0 Prozent für Mietwohngrundstücke mit bis zu sechs Wohnungen,
- 4. 4,5 Prozent für Mietwohngrundstücke mit mehr als sechs Wohnungen.