Auf Schiffen, die mit in der Regel mindestens fünf wahlberechtigten Besatzungsmitgliedern besetzt sind, von denen drei wählbar sind, wird eine …
| 5 bis 20 wahlberechtigten Besatzungsmitgliedern | |
| aus einer Person, | |
| 21 bis 75 wahlberechtigten Besatzungsmitgliedern | |
| aus drei Mitgliedern, | |
| über 75 wahlberechtigten Besatzungsmitgliedern | |
| aus fünf Mitgliedern. |