Alle Vorschriften: BDG
§ 67 Statthaftigkeit, Form und Frist der Beschwerde
§ 69 Form, Frist und Zulassung der Revision
§ 68 Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über die Beschwerde durch Beschluss.
§ 68 Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über die Beschwerde durch Beschluss.
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