(3) Bei den Disziplinarmaßnahmen der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder der Aberkennung des Ruhegehalts muss in der Begründung zusätzlich dargestellt werden:
- 1. der persönliche und berufliche Werdegang des Beamten und
- 2. der Gang des Disziplinarverfahrens.