(1) Beamtinnen und Beamte sowie ihre Hinterbliebenen erhalten die notwendigen Kosten für einen Umzug vergütet (Umzugskostenvergütung), wenn die Übernahme der Umzugskosten zugesagt worden ist. Die Umzugskostenzusage kann bei einem dienstlich veranlassten Umzug oder in besonderen Fällen gegeben werden. Die Umzugskostenvergütung umfasst
- 1. Beförderungsauslagen,
- 2. Reisekosten,
- 3. Trennungsgeld,
- 4. Mietentschädigung und
- 5. sonstige Auslagen.