Alle Vorschriften: BBG
§ 69 Gutachtenerstattung
§ 71 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
§ 70 Auskünfte an die Medien
Die Leitung der Behörde entscheidet, wer den Medien Auskünfte erteilt.
Lege Lata
§ 70 Auskünfte an die Medien
Die Leitung der Behörde entscheidet, wer den Medien Auskünfte erteilt.
Lege Lata
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