§ 36 Einvernehmen der Gemeinde und Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde

Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 31 Absatz 1 und 2, den §§ 33, 34 Absatz 1, 2 und 3a sowie § 35 wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der …