§ 250 Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten

Sofern Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten im Sinne von § 201a Satz 3 und 4 vorliegen und diese Gebiete nach Satz 3 bestimmt sind, bedarf bei …