Artikel 69 Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Zielvorgaben für die Sammlung von Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien

Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, damit die Hersteller oder Organisationen für Herstellerverantwortung, die gemäß Artikel 57 …