Alle Vorschriften: BAföG
§ 53 Änderung des Bescheides
§ 55 Statistik
§ 54 Rechtsweg
Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
§ 54
Rechtsweg
Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
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