Alle Vorschriften: AufenthV
§ 44 Gebühren für die Niederlassungserlaubnis
§ 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte
§ 44a Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
An Gebühren sind zu erheben 109 Euro.
Lege Lata
§ 44a Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
An Gebühren sind zu erheben 109 Euro.
Lege Lata
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