§ 85d Anzeige einer fehlenden Zustimmung gegenüber dem Standesamt; Rücknahme der Zustimmung oder der Feststellung, dass eine solche nicht erforderlich ist

Erlangt die Ausländerbehörde davon Kenntnis, dass ohne die erforderliche Zustimmung der Ausländerbehörde eine Eintragung der Vaterschaft in ein deutsches …