(1) Widerspruch und Klage gegen
- 1. die Ablehnung eines Antrages auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels,
- 1a. Maßnahmen nach § 49,
- 1b. die Anordnung einer räumlichen Beschränkung nach § 61 Absatz 1c,
- 1c. die Anordnung einer Wohnsitzauflage nach § 61 Absatz 1d,
- 1d. die Anordnung einer Sicherheitsleistung nach § 66 Absatz 5,
- 1e. die Anordnung der vorläufigen Gesundheitskontrolle nach § 82 Absatz 3a,
- 2. die Auflage nach § 61 Absatz 1f, in einer Ausreiseeinrichtung Wohnung zu nehmen,
- 2a. Auflagen zur Sicherung und Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht nach § 61 Absatz 1e,
- 2b. die Anweisung einer Unterkunft und Anordnung einer räumlichen Beschränkung nach § 15b Absatz 4 Satz 2,
- 3. die Änderung oder Aufhebung einer Nebenbestimmung, die die Ausübung einer Erwerbstätigkeit betrifft,
- 4. den Widerruf des Aufenthaltstitels des Ausländers nach § 52 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Asylberechtigung oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft auf Grundlage der in § 60 Absatz 8 genannten Gründe oder weil es nach § 60 Absatz 8a oder 8b von der Anwendung des § 60 Absatz 1 abgesehen hat, entzogen, widerrufen oder zurückgenommen hat,
- 5. den Widerruf oder die Rücknahme der Anerkennung von Forschungseinrichtungen für den Abschluss von Aufnahmevereinbarungen nach § 18d,
- 6. die Ausreiseuntersagung nach § 46 Absatz 2 Satz 1,
- 7. die Anordnung und Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 sowie
- 8. die Feststellung nach § 85a Absatz 1 Satz 2
haben keine aufschiebende Wirkung.